Zur Koordinierung des Vollzugs zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) des Bundes wurde eine gemeinsame länderoffene Arbeitsgruppe (AG EEWärmeG) eingesetzt, an der die für die Umsetzung zuständigen Länderressorts und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilnehmen. Die Arbeitsgruppe ist organisatorisch bei der BLAG KliNa angesiedelt und steht in fachlicher Abstimmung mit den Ausschüssen der Bauministerkonferenz (ARGEBAU). Ein Mitglied des Ausschusses für staatlichen Hochbau (ASH) der ARGEBAU nimmt ebenfalls an der Arbeitsgruppe teil. Die Arbeitsgruppe befasst sich mit Vollzugs- und Auslegungsfragen zum EEWärmeG. Den Vorsitz der Arbeitsgruppe führt derzeit Rheinland-Pfalz.
Die Beschlüsse der Arbeitsgruppe haben den Charakter rechtlich unverbindlicher Auslegungshinweise. Sie werden nach fachlicher Abstimmung mit den Gremien der ARGEBAU und Zustimmung zur Veröffentlichung durch die UMK nachfolgend veröffentlicht.
Die Umweltministerkonferenz hat mit Umlaufbeschluss Nr. 15/2011 der Veröffentlichung der Beschlüsse der länderoffenen Arbeitsgruppe EE WärmeG der BLAG KliNa zugestimmt.